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Krankenhauszukunftsgesetz

Der deutsche Bundestag hat am 18.09.20 das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beschlossen, das am 09.10.20 im Bundesrat unter Nachforderungen bestätigt wurde. Ab 01. Januar 2021 werden 4 Milliarden Euro zur Stärkung der Notfallkapazitäten und der IT-Infrastruktur in der Gesundheitsversorgung bereitgestellt. Die Träger können sofort mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf anmelden. Die Förderung kann pro Vorhaben bis zu 85% ausmachen. Sogar die Planung und das erforderliche Personal sind förderwürdig. Darüber hinaus fördert der Bund gesondert die Mehrkosten, die aus COVID-Maßnahmen auf Baustellen resultieren. Sehen Sie hier, welche Projekte beispielhaft beantragt werden können:

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Notaufnahme Technik und IT-Technik

KHZG §19 (1), Abs. 1 "die Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik."

Beispiele: Aufruf- und Wartezimmermangement, Pavillon für CORONA-/ Fieberambulanz als Anbau, Modernisierung der Lüftungstechnik, Einsatz mobiler Luftreinhaltungsgeräte, Einbau dauerhafter Hygieneschutzwände ("Spuckschutz"), mobile Patientendatenerfassung (Tablet auf dem Rettungswagen oder im Nachdienst der ZNA zur Patientendatenerfassung)

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Umbau Patientenzimmer und Nasszellen

KHZG §19 (1), Abs. 11 "Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie, insbesondere durch Umwandlung von Zimmern mit mehr als zwei Betten in Ein- oder Zweibettzimmer, sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt."

Beispiele: Umbaumaßnahmen, Modernisierung Patientenzimmer, Nachrüstung Hygieneschutz, Nachrüstung zimmerbezogener Naßzellen, Zugangskontrollsysteme, Beschilderungen, Stillegungskosten

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Patientenportal

KHZG §19 (1), Abs. 2 "die Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informations-austausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitations-einrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen"

Beispiele: Patienten-APP mit Befunden und Online-Terminverwaltung/ -erinnerung, digitale Essensbestellung, self Check IN, Cloud-Server, Endgeräte

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elektronische Patientenakte (ePA)

KHZG §19 (1), Abs. 3 "die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen,"

Beispiele: Einführung nach Stufenkonzept ab 01.01.2021: NFD, eMP und eArztbrief, Cloud-Server, Endgeräte

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Klinisches Entscheidungsunterstützungssystem (CDSS) 

KHZG §19 (1), Abs. 4 "die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, die klinische Leistungserbringer mit dem Ziel der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützen,"

Beispiele: Diagnoseentscheidungsunterstützungssystem (DDSS) z.B. Radiologie, Case-Based-Reasoning-System (CBRS), Server, Endgeräte, Software

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Digitales Medikationsmanagement

KHZG §19 (1), Abs. 5 "die Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, das Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt; zu diesen Einrichtungen zählen auch robotikbasierte Stellsysteme zur Ausgabe von Medikation,"

Beispiele: Order-Entry-Systeme, automatische Arzneimittel-Interaktionsprüfung, Verpackungsroboter, Reinraum, Modernisierung der Lüftungstechnik, Software, Endgeräte

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Digitale Leistungsanforderung

KHZG §19 (1), Abs. 6 "die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und Patienten in elektronischer Form mit dem Ziel ermöglicht, die krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen,"

Beispiele: WLAN-Ortung Patient oder Gerät, WLAN-Netzausbau, Klinische Arbeitsplatzsysteme, Wartezimmer-Management, hausinternes Bestellsystem, Software, Endgeräte

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Telemedizin

KHZG §19 (1), Abs. 9 "die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen,"

Beispiele: Telekonsil, Video-Sprechstunde, Software, Endgeräte

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IT-Infrastruktur zur Vernetzung und Sicherheit

KHZG §19 (1), Abs. 10 "die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, (...)"

Beispiele: Hardware, Software, Endgeräte, CAFM-Systeme, SmS, vFM, SAP FM, elektronische Störungsannahme und -steuerung, elektronische Auftragsverwaltung im infrastrukturellen Gebäudemanagement, digitales Facility Management (FM), einheitliche Service-Steuerung für Auftragsannahme, Verarbeitung und Abrechnung der Betriebs-, Medizintechnik, Patienten- oder Warenlogistik

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